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Recht

Lebensmittelrecht

Um den Gesundheitsschutz, den Schutz vor Täuschung und den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten, müssen Hersteller strenge Vorgaben erfüllen. Diese sind im Lebensmittelgesetz (LMG) und in den dazugehörigen Verordnungen, Weisungen und Informationsschreiben festgehalten.

Das Schweizer Lebensmittelrecht wird laufend an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst und mit dem EU-Recht harmonisiert. Dennoch bestehen Abweichungen und daraus resultierende Handelshemmnisse punktuell fort.

Eine Übersicht über das Schweizer Lebensmittelrecht finden Sie hier.

Für Produkte, die exportiert werden, sind die im Zielland geltenden Vorgaben einzuhalten. Nachdem über 80 Prozent der Schweizer Zuckerwaren und fast 25 Prozent der Schweizer Dauerbackwaren exportiert werden – der grösste Teil davon in EU-Länder – kommt häufig ausländisches Recht zur Anwendung, besonders das EU-Recht. Eine Übersicht über das Europäische Lebensmittelrecht ist auf der Website des Europa Instituts an der Universität Zürich (EIZ) zu finden.

Viele Hersteller bringen ihre Produkte in der Schweiz und im Ausland auf den Markt. Weichen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben der Länder voneinander ab, führt dies zu Problemen und administrativem Mehraufwand. Beispiele dafür sind unterschiedliche Bestimmungen bei der Deklaration der Herkunft von Zutaten oder nicht harmonisierte Höchstwerte für Zusätze (z.B. Vitamine und Mineralstoffe in angereicherten Lebensmitteln) oder für Kontaminanten. Deshalb engagiert sich BISCOSUISSE für möglichst harmonisierte Regeln.


Heilmittelrecht

Husten- und Halspastillen unterliegen aufgrund der ausgelobten Wirkung dem Heilmittelrecht und müssen durch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen werden. Swissmedic-registrierte Produkte stellen mit einem Anteil von mehr als 25 Prozent bezogen auf die im Inland verkauften Zuckerwaren aus Eigenproduktion ein wichtiges Segment dar.


Herkunftsbezeichnung Schweiz

Die Bekämpfung von Missbräuchen bei der Verwendung der Herkunftsbezeichnung „Schweiz“ ist eine zentrale Aufgabe unseres Schwesterverbands CHOCOSUISSE. Werden Missbräuche bei Produkten von BISCOSUISSE-Mitgliedunternehmen entdeckt, übernimmt die gemeinsame Geschäftsstelle auch deren Verfolgung.


Umsetzungshilfen und Dienstleistungen

Bei der Umsetzung der nationalen und internationalen Gesetzesvorschriften unterstützt BISCOSUISSE die Mitgliedunternehmen mit verschiedenen Hilfsmitteln (z.B. Interpretationshilfen, Faktenblätter), hilft bei Auslegungsfragen und informiert regelmässig über branchenrelevante Änderungen


Zuständige Gremien: Kommission Lebensmittelrecht und Fachgruppe BISCOSUISSE-Produkte