Bundesrat: Mindestgrenzschutz für Zucker gefährdet Arbeitsplätze in der Schweiz

Der Bundesrat hat gestern seine Stellungnahme zum Antrag der Wirtschaftskommission des Nationalrats zum Mindestgrenzschutz für Zucker veröffentlicht. In seiner Stellungnahme warnt der Bundesrat in deutlichen Worten vor dem Mindestgrenzschutz. Dieser gefährde Arbeitsplätze in der Schweizer Lebensmittelindustrie, die heute insgesamt 74'000 Vollzeitstellenäquivalente anbietet.

Mindestgrenzschutz gefährdet Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Branchen

In seinem Bericht vom 31. März 2021 stellt der Bundesrat fest, dass der Absatzmarkt für in der Schweiz hergestellten Zucker begrenzt ist. Für die Auslastung ihrer beiden Zuckerfabriken sei die Schweizer Zucker AG auf lokal und international erfolgreich agierende Kunden angewiesen. Über einen Mindestgrenzschutz erhöhte Zuckerpreise würden die Wettbewerbsfähigkeit dieser Kunden gegenüber den ausländischen Mitbewerbern jedoch senken. Ein Mindestgrenzschutz erhöhe den Druck auf die volkswirtschaftlich wichtige nachgelagerte Industrie wie z. B. die Hersteller von Schokolade, Biskuits, Zuckerwaren oder Milchprodukten. Diese würden bereits heute in einem hohen Kostenumfeld agieren.

Gefahr für Arbeitsplätze und Produktionsstandort

Der Bundesrat rechnet als Folge des Mindestgrenzschutzes in Höhe von Fr. 70/t mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 14 Millionen Franken für die betroffenen Schweizer Unternehmen. Dies schwäche ihre Wettbewerbskraft und gefährde Arbeitsplätze in der Lebensmittelindustrie, die insgesamt 74 000 Vollzeitstellenäquivalente anbietet. Ein gesetzlich verankerter Mindestgrenzschutz führe zu einem dauerhaft höheren Preisniveau für Zucker auf dem Inlandmarkt und zwinge die zuckerverarbeitenden Unternehmen der Lebensmittelindustrie mittelfristig, ihre Produktionsstrategien zu überprüfen.

Die Politik muss die Warnungen ernst nehmen

Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat die Weiterführung eines Mindestgrenzschutzes für Zucker sowohl auf Gesetzes- als auch auf Verordnungsstufe ab. Demgegenüber will die Wirtschaftskommission des Nationalrats den Mindestgrenzschutz für Zucker im Landwirtschaftsgesetz fest verankern. Der verzweifelte Widerstand der betroffenen Schweizer Unternehmen gegen diese standortschädliche Massnahme wurde von der Wirtschaftskommission bislang auf eine irritierende Weise ignoriert. Es ist zu hoffen, dass nun immerhin die deutlichen Warnungen des Bundesrats Gehör finden. Das Geschäft wird in der nächsten Sitzung der Wirtschaftskommission vom 12./13. April 2021 und anschliessend voraussichtlich in der Sondersession vom Mai 2021 beraten.