Nationalrat will Zuckermarkt abschotten – Nun ist der Ständerat gefordert

Heute Nachmittag hat der Nationalrat als Erstrat die Einführung eines gesetzlichen und unbefristeten Mindestgrenzschutzes in Höhe von Fr. 70 pro Tonne für Zucker beschlossen. Nun muss der Ständerat dagegenhalten.

Dem Nationalrat lagen der Antrag des Bundesrats auf Nichteintreten sowie die Anträge der vorberatenden Kommission auf unbefristete Fortführung der ursprünglich befristeten Massnahmen (Mindestgrenzschutz und höherer Einzelkulturbeitrag) zur Stützung der Schweizer Zuckerproduktion vor. Zudem wurden zwei Einzelanträge eingereicht: Einer verlangte die Streichung des Mindestgrenzschutzes, ein zweiter schlug einen Kompromiss beim Einzelkulturbeitrag vor.

Antrag auf Nichteintreten abgelehnt
Der Bundesrat beantragte Nichteintreten, weil er den Einzelkulturbeitrag weiterhin auf Verordnungsebene regeln und den Mindestgrenzschutz – wie angekündigt – per Ende dieses Jahres auslaufen lassen wollte. Dieser Antrag wurde vom Nationalrat mit 101 zu 79 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt.

Antrag auf Streichung des Mindestgrenzschutzes fand keine Mehrheit
Ein Antrag auf Streichung des Mindestgrenzschutzes in Höhe von Fr. 70 pro Tonne Zucker wurde mit 109 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Den Ausschlag für dieses Ergebnis gaben – wie beim Eintretensentscheid – die ablehnende Haltung der Fraktionen der CVP und der SVP sowie der Mehrheit der SP-Fraktion.

Zustimmung zu Kompromiss mit befristet höheren Einzelkulturbeiträgen
Zu den Einzelkulturbeiträgen setzte sich mit grosser Mehrheit ein Kompromiss durch. Demnach wird für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung bis ins Jahr 2026 ein Beitrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet. Werden die Zuckerrüben nach den Anforderungen der biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion angebaut, so wird bis ins Jahr 2026 ein Zusatzbeitrag von 200 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet.

Ständerat ist gefordert
Der Vorsteher des Wirtschaftsdepartements, Bundespräsident Guy Parmelin, warnte in seinem Votum vergeblich vor Mehrkosten in Millionenhöhe und vor einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der nachgelagerten Betriebe als Folge der Perpetuierung des Mindestgrenzschutzes. Tatsächlich bedeutet die grenzschutzbedingte Verteuerung des Rohstoffs Zucker – ohne Befristung und Ausgleichsmöglichkeit – für unsere inländischen Produzenten kürzere Spiesse gegenüber den Produktionsstandorten im Ausland. Das Geschäft geht als Nächstes in den Zweitrat. CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE werden sich auch mit Blick auf die Beratung im Zweitrat gegen den verfehlten unbefristeten Mindestgrenzschutz auf Gesetzesstufe einsetzen.