Nationalrat will Zuckermarkt abschotten – Nun ist der Ständerat gefordert
Heute Nachmittag hat der Nationalrat als Erstrat die Einführung
eines gesetzlichen und unbefristeten Mindestgrenzschutzes in Höhe von
Fr. 70 pro Tonne für Zucker beschlossen. Nun muss der Ständerat dagegenhalten.
Dem Nationalrat lagen der Antrag des Bundesrats auf Nichteintreten sowie
die Anträge der vorberatenden Kommission auf unbefristete Fortführung
der ursprünglich befristeten Massnahmen (Mindestgrenzschutz und höherer
Einzelkulturbeitrag) zur Stützung der Schweizer Zuckerproduktion vor.
Zudem wurden zwei Einzelanträge eingereicht: Einer verlangte die
Streichung des Mindestgrenzschutzes, ein zweiter schlug einen Kompromiss
beim Einzelkulturbeitrag vor.
Antrag auf Nichteintreten abgelehnt
Der Bundesrat
beantragte Nichteintreten, weil er den Einzelkulturbeitrag weiterhin
auf Verordnungsebene regeln und den Mindestgrenzschutz – wie angekündigt
– per Ende dieses Jahres auslaufen lassen wollte. Dieser Antrag wurde
vom Nationalrat mit 101 zu 79 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt.
Antrag auf Streichung des Mindestgrenzschutzes fand keine Mehrheit
Ein
Antrag auf Streichung des Mindestgrenzschutzes in Höhe von Fr. 70 pro
Tonne Zucker wurde mit 109 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Den Ausschlag für dieses Ergebnis gaben – wie beim Eintretensentscheid –
die ablehnende Haltung der Fraktionen der CVP und der SVP sowie der
Mehrheit der SP-Fraktion.
Zustimmung zu Kompromiss mit befristet höheren Einzelkulturbeiträgen
Zu
den Einzelkulturbeiträgen setzte sich mit grosser Mehrheit ein
Kompromiss durch. Demnach wird für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung bis
ins Jahr 2026 ein Beitrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr
ausgerichtet. Werden die Zuckerrüben nach den Anforderungen der
biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion angebaut,
so wird bis ins Jahr 2026 ein Zusatzbeitrag von 200 Franken pro Hektare
und Jahr ausgerichtet.
Ständerat ist gefordert
Der Vorsteher des
Wirtschaftsdepartements, Bundespräsident Guy Parmelin, warnte in seinem
Votum vergeblich vor Mehrkosten in Millionenhöhe und vor einer
Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der nachgelagerten Betriebe als
Folge der Perpetuierung des Mindestgrenzschutzes. Tatsächlich bedeutet
die grenzschutzbedingte Verteuerung des Rohstoffs Zucker – ohne
Befristung und Ausgleichsmöglichkeit – für unsere inländischen
Produzenten kürzere Spiesse gegenüber den Produktionsstandorten im
Ausland. Das Geschäft geht als Nächstes in den Zweitrat. CHOCOSUISSE und
BISCOSUISSE werden sich auch mit Blick auf die Beratung im Zweitrat
gegen den verfehlten unbefristeten Mindestgrenzschutz auf Gesetzesstufe
einsetzen.