Recycling-Informationen auf EU-Verpackungen: Harmonisierung ist dringend nötig

Der Flickenteppich von unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen in der EU führt dazu, dass pro Exportland unterschiedliche Recycling-Hinweise auf Verpackungen gedruckt werden müssen. Die Folgen sind ineffiziente Prozesse sowie mehr Verpackungsabfälle – ein Widerspruch zu den eigentlichen Zielen der Recycling-Vorgaben. Der Vorschlag für eine neue EU-Verordnung könnte nun Erleichterung bringen.

Die Europäische Union hat vor rund fünf Jahren ihre Ziele in Bezug auf Verpackungsreduktion und -recycling in der Richtlinie (EU) 2018/852 zusammengeführt. Die einzelnen EU-Staaten waren dadurch in der Pflicht, geeignete Recycling-Systeme für Verpackungen in eigenes, nationales Recht zu überführen. Ein wichtiger Bestandteil solcher Konzepte ist die Kennzeichnung von Materialien via Logos und Labels sowie mit Hinweisen zur korrekten Entsorgung mittels Piktogrammen oder Farben. Entstanden ist über die letzten Jahre ein Dschungel von unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen, die in vielen Fällen gegenseitig nicht anerkannt werden.

Auch die Unternehmen von CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE sehen sich beim Export in die EU mit der Herausforderung konfrontiert, Verpackungen konform zu gestalten. Die inkonsistenten Vorgaben führen dazu, dass länderspezifische Verpackungen gedruckt werden müssen – ein massiver Mehraufwand und ein Handelshemmnis. Zudem führt diese Situation zu tendenziell höheren Umweltauswirkungen, da im Vergleich mit einer einheitlichen Einzelpackung die Effizienz in der Produktionskette leidet und im Falle von Verpackungsänderungen mehr Lagerbestände entsorgt werden müssen.

CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE haben sich beim europäischen Süsswarenverband CAOBISCO und bei den europäischen Schwesterverbänden für eine Harmonisierung stark gemacht. Bei CAOBISCO und dessen Dachverband Food Drink Europe steht die Forderung nach einem harmonisierten Informationssystem für Entsorgungshinweise hoch oben auf der Agenda. Food Drink Europe hat der Europäischen Kommission fundierte Empfehlungen für die Überarbeitung des bestehenden Rechts vorgelegt. Am 30. November hat die Kommission nun einen Vorschlag für eine neue Verordnung hinsichtlich Verpackungen und Verpackungsabfällen publiziert. Dass die Vorgaben damit neu auf Verordnungsstufe und somit bindend auf Unionsebene erfolgen, sollte ein einheitliches System bei der Kennzeichnung vorantreiben. Dies ist eine gute Aussicht – insbesondere da sich die Branche beim Einkauf von Verpackungen weiterhin mit anderen Herausforderungen wie fehlenden Verfügbarkeiten, langen Lieferfristen sowie mit den Ansprüchen der Nachhaltigkeit und der Lebensmittelsicherheit konfrontiert sieht.