Nein zur Deklarationspflicht für Transportarten

CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE lehnen die vom Parlament vorgeschlagene Transport-Deklarationspflicht für Lebensmittel ab. Zwar sind Flugtransporte, auf welche der Regulierungsentwurf primär abzielt, für unsere Branche kaum relevant. Es geht aber um Grundsätzliches: Es drohen hohe Kosten für Unternehmen und Staat, ein enormer Kontrollapparat, neue Handelshemmnisse und eine Grundlage für weitergehende Pflichten.

Im Oktober 2023 eröffnete die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Badertscher 22.424 «Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren». Eine solche Deklarationspflicht wäre nicht nur für die Lebensmittelhersteller, sondern auch für den kantonalen Lebensmittelvollzug mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Dies gesteht auch die WBK-N in ihrem erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage ein.

Auch mit enormem Kontrollapparat praktisch nicht umsetzbar

Nur Flugtransporte, welche direkt in die Schweiz erfolgen, können mit Daten von den Zollbehörden ermittelt und kontrolliert werden. Lebensmittel, die in ein anderes europäisches Land geflogen und von dort via Strasse oder Schiene in die Schweiz transportiert werden, werden nicht erfasst. Im internationalen Handel werden Informationen zur Transportart nicht weitergegeben, weshalb Abklärungen von Schweizer Firmen bei den Vorlieferanten enorm aufwändig und wenig zuverlässig wären.

Steilpass für weitere Forderungen

Zwar sollen laut Bericht der WBK-N nur diejenigen Lebensmittelkategorien von der Deklarationspflicht betroffen sein, bei denen Flugtransporte in der Praxis eine Relevanz haben. Dies sind gemäss WBK-N Fleisch, Fisch sowie Früchte und Gemüse.

Aber auch mit dieser Einschränkung bleibt das oben genannte Problem der «indirekten Flugtransporte» ungelöst. Zudem findet sich die Einschränkung auf Fleisch, Fisch, Früchte und Gemüse im vorgeschlagenen Gesetzesentwurf nicht. Stattdessen enthält der vorgeschlagene Wortlaut «…, insbesondere Flugtransporte» sogar noch einen Steilpass zur Ausdehnung der Deklarationspflicht auf weitere Transportarten.

Widerstand ist nötig

Es ist unverständlich, weshalb die WBK-N noch weitergeht als die Pa.Iv., die für sich schon extrem und praxisfremd ist. Denn auch wenn die Deklarationspflicht auf Verordnungsstufe noch präzisiert werden müsste: Eine im Lebensmittelgesetz verankerte «Einladung» zur allgemeinen Angabe der Transportart für jegliche Lebensmittel oder gar Lebensmittelzutaten kann mit der Annahme der Pa.Iv. nicht begründet werden. Die Pflicht zur Kennzeichnung der Transportart wäre für Schweizer Hersteller nicht umsetzbar. Damit würde der Produktionsstandort Schweiz weiter geschwächt und es würde auch ein neues Handelshemmnis geschaffen. Dagegen wehren sich CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE in ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2023.