Drohende Überregulierung für Verpackungen und Werbung

Die Möglichkeiten der Verpackung und Bewerbung von Lebensmitteln werden eingeschränkt, während Regulatoren immer mehr Deklarationspflichten ohne Zusatznutzen fordern. Gegensteuer ist dringend nötig.

Die Kompetenz zum Erlass von Werbebeschränkungen liegt weitgehend bei den Kantonen. Das hält das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aber nicht davon ab, Werbeverbote für Lebensmittel für Kinder vorzuschlagen. Was verboten und erlaubt ist, würde sich demnach künftig stark an den Ernährungsempfehlungen der WHO orientieren. Die WHO ist jene Organisation, welche zum Beispiel ein chilenisches Gesetz als vorbildlich bezeichnet, mit dem die Abbildung von lachenden Gesichtern auf Verpackungsfolien für Schokolade-Weihnachtsmänner verboten wird [siehe Newsletter 3/2023].

Werbeverbot auf dünnem Eis

Die vom BLV vorgeschlagenen Werbebeschränkungen basieren auf einer fragwürdigen Grundlage und gäben der WHO eine starke Stellung bei der Ausgestaltung der künftigen Regulierung in der Schweiz. Das BLV bewegt sich aber nicht nur hier auf dünnem Eis. So musste das Amt jüngst auch eingestehen, dass eine vom ihm bestellte Studie zur angeblichen Regulierungsnotwendigkeit in keiner Weise auf statistisch repräsentativen Daten basiert.

Compliance-Kosten belasten KMU überdurchschnittlich

Egal, wie das Werbeverbot ausgestaltet würde und welche Ausnahmen allenfalls gemacht würden: Die Compliance-Kosten würden steigen. Unternehmen müssten in jedem Fall abklären, was noch erlaubt ist und was nicht: Dürfte beispielsweise ein Bäcker in der Adventszeit noch ein Weihnachtsbacken für Kinder veranstalten, oder würde er dafür bestraft? Der Aufwand für solche rechtlichen Abklärungen würden KMU besonders stark belasten.

Überschiessende EU-Regulierung für Verpackungen

In der EU ist eine Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfall unterwegs, die zu einer Einschränkung der Gestaltung von Verpackungen führen könnte. Betroffen wären u.a. Geschenk- und Saisonartikel wie beispielsweise Adventskalender. Dazu wurden in der ersten parlamentarischen Phase punktuelle Verbesserungen erzielt. Allerdings hat der EU-Rat am 18. Dezember 2023 nicht alle dieser Verbesserungen übernommen. Im Januar 2024 beginnen die sog. Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission, die voraussichtlich bis April 2024 dauern werden.

Deklaration der Zutatenherkunft: BLV auf Abwegen

Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück: So verhält sich das BLV bei den Deklarationspflichten zur Herkunft von Zutaten. Das Revisionspaket «Stretto 4» bringt – nach einer Intervention von CHOCOSUISSE|BISCOSUISSE – zwar gewisse Verbesserungen mit sich. Diese erlauben es, mit der gleichen Verpackung das Schweizer Recht und das europäische Recht einzuhalten. Nun will das BLV aber bereits wieder zurückrudern. Das Amt hat nämlich angekündigt, dass es die Deklarationspflichten für Zutaten schon bald wieder verschärfen will. Dabei beruft es sich auf eine Motion zur Angabe des Herkunftslands von im Ausland hergestellten oder zubereiteten Lebensmitteln. Dem Motionär ging es darum, dass das Herkunftsland von Lebensmitteln im Offenverkauf angegeben werden muss. Für eine weitergehende Verschärfung der Deklarationspflichten für Zutaten gibt es jedoch keinen Anlass, erst recht nicht für Zutaten vorverpackter Lebensmittel. Der Vorschlag des BLV würde zu unnötigen Kostensteigerungen bei Unternehmen und auch beim kantonalen Vollzug führen. Dem Vorhaben muss deshalb ein Riegel geschoben werden.