kompakt | Stützung des Schweizer Zuckers
CHOCOSUISSE und BISCOSUISSE vereinen Unternehmen aller
Grössen, die zusammen ca. 40% des Schweizer Zuckers verarbeiten. Wir
stehen zum Schweizer Zucker. Unsere Zuckerrübenpflanzer brauchen
Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen im Anbau.
Dafür braucht es aber keinen Mindestgrenzschutz, sondern eine Erhöhung des Einzelkulturbeitrags für Zucker. Dies ist eine geeignetere Massnahme zur Unterstützung der Rübenpflanzer. Im Unterschied zu einem Mindestgrenzschutz belastet eine Erhöhung der Einzelkulturbeiträge den Produktionsstandort Schweiz nicht.
Die wichtigsten Gründe für diese Empfehlung sind im untenstehenden Dokument zusammengefasst, gefolgt von Hintergrund-Informationen und weiteren Ausführungen.
Der Schweizer Zuckerrübenanbau ist mit Herausforderungen konfrontiert. Ganze Regionen sind von Pflanzenkrankheiten befallen. Die Beschränkung der Möglichkeiten zur Behandlung der Krankheiten führt zu Ernteverlusten und senkt die Anbaubereitschaft. Deshalb müssen die Anstrengungen zur Entwicklung resistenter Pflanzensorten intensiviert werden. Bis zu deren Verfügbarkeit ist eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung für Zuckerrübenpflanzer, insbesondere mit Einzelkulturbeiträgen, gerechtfertigt.
Ein falsches Instrument ist hingegen ein Mindestgrenzschutz für Zucker. Ein solcher ist nicht nur ungeeignet für die Problemlösung, sondern hat auch schädliche Nebenwirkungen und Risiken. Der Grenzschutz für Zucker muss sich weiterhin am Grundsatz gleich langer Spiesse für die Zucker-Verarbeiter orientieren. Sonst resultiert eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Produktionsstandorts Schweiz, der hierzulande über 70'000 Arbeitsplätze anbietet.
Der Grund für die wettbewerbsverzerrende Wirkung des
Mindestgrenzschutzes liegt darin, dass beim Zucker ein
Rohstoffpreisnachteil im Handel mit der EU nicht ausgeglichen werden
darf. Deswegen werden Schweizer Hersteller im Inland- und im
EU-Exportmarkt diskriminiert. Kombiniert mit dem Angebotsmonopol für
Schweizer Zucker wird auch die Gefahr der Preisdiskriminierung unserer
KMUs erhöht.
Gänzlich verfehlt ist die von den Eidg. Räten im
Herbst 2021 gegen den Widerstand des Bundesrats beschlossene
Festschreibung eines Mindestgrenzschutzes im Gesetz.
Mit dem parlamentarischen Gesetzgebungsprozess kann niemals die nötige
Flexibilität und Geschwindigkeit sichergestellt werden, welche es bei
der Grenzschutzbewirtschaftung für Zucker braucht. Das System
auf Verordnungsebene hat sich bewährt. Es ermöglicht nicht nur die
ordentliche Anpassung an Marktveränderungen im Monatsrhythmus durch das
BLW. Der Bundesrat kann über eine Verordnungsänderung auch rasch
ausserordentliche Massnahmen anordnen.
Wie ungeeignet der Weg der Gesetzgebung ist, zeigte die jahrelange parlamentarische Debatte um die Einführung des Mindestgrenzschutzes gerade
selber: Während bis fast am Schluss noch über angebliches
«Preisdumping» debattiert und in der parlamentarischen Diskussion längst
hinfällige Argumente vorgebracht wurden, hatte sich die Marktsituation
bereits weiterentwickelt. So ist z.B. die EU schon seit 2019 wieder Netto-Importeurin von Zucker, und sie wird es aufgrund der aktuellen Marktprognosen auch in den nächsten Jahren bleiben. Die Zuckerpreise haben sich erholt, und auch die weitere Preisentwicklung zeigt tendenziell nach oben.