Stellungnahme zur Regulierungsbremse und zum Unternehmensentlastungsgesetz

Die Regulierungskostenbremse sieht vor, dass Gesetzesvorlagen, die mehr als 10‘000 Unternehmen betreffen oder die gesamthaft eine Erhöhung der Regulierungskosten von mehr als 100 Millionen Franken zur Folge haben, bei der Gesamtabstimmung der Eidgenössischen Räte ein qualifiziertes Mehr erreichen müssen. Dass damit auch eine konsequentere Erhebung der Regulierungskosten gefördert werden dürfte, ist zu begrüssen. Unseres Erachtens sollte aber eine angemessene Senkung der Schwellenwerte geprüft werden, damit die Regulierungskostenbremse auch für kleinere Branchen eine Wirkung entfalten kann.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier: