BISCOSUISSE lehnt Mindestgrenzschutz für Zucker ab

Vernehmlassungsantwort zur pa.Iv. 15.479 Bourgeois

BISCOSUISSE lehnt die Festlegung eines Mindestgrenzschutzes für Zucker im Landwirtschaftsgesetz (LwG) vehement ab. Eine dauerhafter Mindestgrenzschutz für den Rohstoff Zucker im Wissen um die Unmöglichkeit des Ausgleichs des resultierenden Rohstoffpreis-Handicaps unserer Unter-nehmen würde den Produktionsstandort Schweiz schwächen und Arbeitsplätze aufs Spiel setzen. Wir bitten deshalb das Parlament, auf den vorgesehenen Artikel 19 Absatz 2 LwG zu verzichten.