Mangelhafter Entwurf für EU-Verpackungsrichtlinie

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom November 2022 ist in der EU zu einem der umstrittensten Dossiers der laufenden Legislaturperiode geworden.

Der EU-Verordnung soll im Rahmen des EU Green Deal den Übergang zur Kreislaufwirtschaft unterstützen und gilt für alle Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Unter anderem wird auch eine EU-weite Harmonisierung der Kennzeichnung von Entsorgungshinweisen angestrebt.

Überschiessende Forderungen

Laut dem Vorschlag wären marketingbedingte Verpackungskomponenten nicht mehr zulässig. Dies ist einer der grundsätzlichsten Mängel der Vorlage. Schliesslich ist die Präsentation der Ware eine der Schlüsselfunktionen einer Verpackung. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission drohen eine Standardisierung von Verpackungen und Erschwernisse für Verpackungen von saisonalen Produkten, Geschenken, etc.

Auch unnötige Leerräume sind der EU-Kommission ein Dorn im Auge. Verpackungen müssen aber – insbesondere im Lebensmittelbereich – auch die Sicherheit und die Qualität berücksichtigen. In bestimmten Fällen sind aufgrund der Eigenschaften des Lebensmittels (z. B. Feuchtigkeit, Textur usw.) Leerräume erforderlich, um es intakt und sicher zu halten. Zur Verhinderung von Food Waste haben Verpackungen auch wichtige Barriere- und Schutzfunktionen.

Die von der Verordnung geforderte Konformitätserklärung und deren Archivierung ziehen schliesslich einen unverhältnismässig hohen Administrativaufwand nach sich. Wegen diesen Mängeln haben unser europäischer Verband CAOBISCO sowie unsere Kollegen vom deutschen Verband (BDSI) bei den zuständigen EU-Stellen interveniert.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens in der EU

Im Gesetzgebungsprozess gingen die letzten Beratungen noch in Richtung Konsens, aber in zentralen Themen gibt es weiterhin Unstimmigkeiten. Ursprünglich wollte die Berichterstatterin des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments das Dossier im "Schnellverfahren" behandeln. Ob der ursprüngliche Zeitplan mit einer Abstimmung in der Kommission im September und im Plenum im Oktober 2023 eingehalten werden kann, ist aus heutiger Sicht aber unsicher.

Revision des Umweltschutzgesetzes in der Schweiz

In der Schweiz ist unter dem Titel der Stärkung der Kreislaufwirtschaft eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) im Gang, welche auch eine Kompetenz des Bundesrats zum Erlass von Vorgaben an Verpackungen vorsieht. In der Sondersession hat der Nationalrat als Erstrat u.a. einem neuen Artikel 35i (neu) USG zugestimmt, wonach der Bundesrat «nach Massgabe der durch Produkte und Verpackungen verursachten Umweltbelastung Anforderungen an deren Inverkehrbringen festlegen» kann. In der Stellungnahme zur Vernehmlassung wies BISCOSUISSE darauf hin, dass das Design von Produkten und Verpackungen im Lebensmittelbereich nebst umweltbezogenen Aspekten auch verschiedene andere Anforderungen erfüllen müssen.