QUALITÄT

Die berechtigte Erwartung der Konsumentinnen und Konsumenten nach sicheren industriell produzierten Nahrungsmitteln, fordernde Vorgaben des in- und ausländischen Handels, wonach die Produktionsprozesse nach gängigen Normen zu zertifizieren sind, und der Anspruch des Schweizer Lebensmittelrechts auf Einhaltung der gebotenen guten Herstellungspraxis (GHP) haben die Erwartungen an die Schweizer Süsswarenindustrie in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert. Das Bestreben, sichere und qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel zu produzieren, wird zudem auch durch die Vorgaben des seit 1994 in Kraft stehenden Bundesgesetzes über die Produkthaftpflicht gestützt. Viele Firmen der Schweizer Süsswarenindustrie produzieren bewusst prozessorientiert und haben sich nach gängigen Normen zertifizieren lassen. Das Streben nach konstanter und vorgegebener Qualität kann nicht dem Zufall überlassen bleiben. Firmen, die sich zu kompromissloser Qualität bekennen, müssen diese konstant überwachen und haben für diesen Zweck ein Qualitätsmanagement (QM) eingesetzt. Das QM ist ein Instrument zur Lenkung der Produktionsvorgänge. Es erstreckt sich über alle Phasen des Fertigungsprozesses, von der Rohstoffbeschaffung bis zum Vertrieb des Endproduktes, von der Produktentwicklung bis zur Rekrutierung des erforderlichen Fachpersonals.

Jede Abteilung eines Herstellungsbetriebes arbeitet nach genau strukturierten Angaben, die jeweils in einem QM-Handbuch dokumentiert sind. So wird die Qualität während der Produktion und Konfektion durch regelmässige Entnahme von Produktproben, welche sensorisch, physikalisch oder chemisch untersucht werden, geprüft. Und schliesslich muss gewährleistet sein, dass sich die Produkte auch während der Lagerung qualitativ nicht verändern. Dazu werden Lagertests durchgeführt. Falls nach Verkauf der Produkte Probleme auftauchen, garantieren Rückstellmuster die Rückverfolgbarkeit eines jeden Produkts.


Teil des Qualitätsmanagements ist auch die Bewertung der Zulieferanten, sodass diese ebenfalls einen gleichbleibenden, vorgegebenen Qualitätsstandard erfüllen.


Die bestehenden Normen richten sich nach DIN ISO 9001. Die prinzipiellen Ziele des Qualitätsmanagements müssen mindestens den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprechen und können diese ergänzen, und zwar sowohl hinsichtlich der Produktanforderungen als auch der Anforderungen bezüglich der Arbeitsbedingungen. Akkreditierte Zertifizierungsstellen prüfen anhand regelmässiger Zwischenaudits die Wirksamkeit und die Umsetzung des normenkonformen Qualitätsmanagementsystems.


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